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Ausreise aus der Schweiz und Rentenfragen: Die Grundlagen

Wirst Du  die Schweiz endgültig verlassen? Diese Region ist zwar aus vielen Gründen attraktiv, aber vielleicht willst Du aus beruflichen Gründen umziehen? Es kann auch vorkommen, dass Du einfach nur exotische Regionen der Welt geniessen möchtest. In jedem Fall müssen eine Reihe von Bedenken ausgeräumt werden.

Eine Frage betrifft Deine bestehende Pensionskasse. Was geschieht mit Deinem Kapital, wenn Du die Schweiz verlösst? Kannst Du auf das Kapital zugreifen, und wenn ja, gibt es irgendwelche Feinheiten zu beachten? Lass uns jede dieser Fragen untersuchen, damit Du eine fundierte Entscheidung treffen kannst.

Ausreise aus der Schweiz und Vorsorgevermögen: Was sind die Grundlagen?

Erstens ist es wichtig zu wissen, dass sich viele Schweizerinnen und Schweizer für eine Auswanderung ins Ausland entschieden haben. Über 800’000 Schweizer oder 11 % der gesamten Bevölkerung leben ausserhalb der Schweiz. Alle diese Personen haben sich ebenfalls besorgt über das Schicksal ihrer Vorsorge geäussert. Die gute Nachricht ist, dass Du mehrere Möglichkeiten hast.

Diese hängen oft davon ab, ob Du in einen EU-Mitgliedstaat oder in einen Nicht-EU-Staat umziehst. Jedes Szenario erfordert leicht unterschiedliche Strategien. Lass uns nun beides genauer untersuchen.

Was musst Du über Deine berufliche Vorsorge wissen beim Verlasssen der Schweiz?

Berechnungen

Nehmen wir an, Du planst Deinen Wohnsitz in ein Land der Europäischen Union zu verlegen. Du hast die folgenden Möglichkeiten:

Du hast sofortigen Zugriff auf den so genannten überobligatorischen Teil. Der obligatorische Teil (LPP) ist nur unter diesen Bedingungen verfügbar:

  • bei Vollendung des 60. Lebensjahres (59 für Frauen, Stand 2023)
  • für die Finanzierung eines Eigenheims oder die Anzahlung auf eine bestehende Hypothek
  • Das Kapital muss nicht bezogen werden, es kann auch langfristig anglegt werden, so kann die Pensionierung finanziert werden

Es bleibt noch ein wesentlicher Punkt zu erwähnen. Das Vorsorgevermögen der Pensionskasse und Säule 3a sollten unbedingt an eine Freizügigkeitsstiftung mit Sitz in einem Kanton mit niedrigen Steuern umverteilt werden. Diese Gelder verbleiben auf einem Freizügifkeitskonto, bis Du 60 Jahre alt wirst. Bei Bedarf kann aber schon vorher zugegriffen werden:

  • beim Kauf einer selbst bewohnten Immobilie
  • oder für die Abzahlung einer bestehenden Hypothek

Es gibt jedoch interessante Möglichkeiten, das Vermögen mit kostengünstigen Anlagelösungen langfristig zu investieren.

Umzug in ein Land ausserhalb der Europäischen Union

Was ist, wenn Du stattdessen in einem Nicht-EU-Land leben wirst? In diesem Fall kannst Du Dein gesamtes Vorsorgekapital oder Deine Freizügigkeitsleistung nach Deinem Ausscheiden beziehen. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Beachte bitte, dass Du auch eine Quellensteuer zu entrichten hast. Auch hier hast Du viele attraktive Anlagemöglichkeiten.

In Bezug auf die Steuersätze gilt es, einen wichtigen Punkt zu klären. Die Steuersätze richten sich nach dem Wohnsitz der Freizügigkeitsstiftung und nicht nach Deinem persönlichen Wohnsitz.

Nochmals: Wähle eine Freizügigkeitsstiftung mit Domizil in einem Kanton mit tiefen Steuern, Gerne unterstütze ich Dich dabei.

Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen

Steuerliche Vereinbarungen

Bei der Ausreise aus der Schweiz können auch Doppelbesteuerungsabkommen eine Rolle spielen. Mehr als 80 Länder fallen in diese Kategorie, und hier sind einige Beispiele:

  • gesamte Europäische Union
  • UK
  • Thailand
  • USA

Wenn Du in eine dieser Regionen umziehst, kannst Du die Quellensteuer zurückfordern. Du musst weiterhin einen Nachweis über Deinen neuen steuerlichen Wohnsitz vorlegen. Denke daran, dass an Deinem neuen Wohnsitz möglicherweise inländische Einkommensteuern anfallen, in Dänemark sind das 60%! Ich zeige Dir, wie Du das steuerlich optimieren kannst.

Auszahlungen versus Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes

Nehmen wir an, Du möchtest Dir Deine Leistungen auszahlen lassen. Wenn Du verheiratet bist, musst Du die notariell beglaubigte Erlaubnis Deines Ehepartners einholen. Unverheiratete Bewerber müssen einen Nachweis über ihren Zivilstand erbringen. Die Auszahlung erfolgt normalerweise nach der Ausreise aus der Schweiz. Zudem können Einkäufe, die innerhalb der letzten drei Jahre getätigt wurden, nicht bezogen werden: Wichtig: Dein gesamtes Guthaben (nicht nur der Teil der freiwilligen Einlage) wird für 3 Jahre seit Ihrer letzten Einlage gesperrt.

Wie in diesem Artikel dargelegt, kannst Du stattdessen Dein Vorsorgekapital unangetastet lassen. Es gibt drei Möglichkeiten, diesen Versicherungsschutz zu erhalten:

  • Eröffne ein Vorsorgekonto bei einer in der Schweiz anerkannten Freizügigkeitsstiftung.
  • Du kannst Dich freiwillig der Stiftung Auffangvorrichtung anschliessen und weiterhin Beiträge leisten. (Hab aber noch nie solch einen Fall gehabt, die Kosten sind viel zu hoch…)

In jedem dieser Fälle ist es ratsam, mit mit zu sprechen, um Deine Möglichkeiten besser einschätzen zu können. (Versicherungspolicen sind IMMER zu teuer)

Abschliessende Überlegungen

Um mögliche Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, dass Du Deine Optionen genau kennst, wenn Du die Schweiz verlässt. Sobald Du Dich für eine bestimmte Option entschieden hast, kann diese Entscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden. Deshalb lohnt es sich, vorausschauend zu denken.

Darüber hinaus ist es möglich, durch die Zusammenarbeit mit mir bis zu 50 % Steuern zu sparen. Die Chevrolet Consulting GmbH ist immer für Dich da. Möchtest Du Dich von einem Experten beraten lassen? Wenn ja, vereinbare einen kostenlosen Beratungstermin mit mir. Mehr als 300 zufriedene Kunden können bezeugen, dass ich die Antworten auf all Deine Fragen habe.