Die Schweiz verlassen: So machst Du es richtig
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Das Leben in der Schweiz hat viele attraktive Eigenschaften. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz geniessen einen der höchsten Lebensstandards der Welt. Auch die steuerlichen Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen.
Es kann jedoch vorkommen, dass ein Einwohner in ein anderes Land umziehen will/muss. Daher ist es wichtig, sich mit einigen allgemeinen finanziellen Bedenken auseinanderzusetzen. Auf diese Weise kannst Du schon lange vor Deinem Abreisetermin fundierte Entscheidungen treffen. Lass uns eine Handvoll Themen untersuchen.
Ist es möglich, ein bestehendes Bankkonto beizubehalten, wenn man die Schweiz verlässt?
Viele in der Schweiz wohnhafte Personen möchten ihre bestehenden Bankkonten behalten, auch wenn sie in ein anderes Land auswandern. Es kann sogar vorkommen, dass ein inländisches Konto erforderlich ist. Zum Beispiel für diejenigen, die Mietzahlungen von Mietern in der Schweiz erhalten.
Dennoch ist es ratsam, mit einer inländischen Bank zusammenzuarbeiten, die keine Gebühren von Gebietsfremden verlangt. Postfinance und Swissquote Bank sind zwei Möglichkeiten, die Du prüfen kannst.
Ausserdem ist es immer am besten, ein neues Bankkonto zu eröffnen, solange man sich noch legal in der Schweiz aufhält. Dieser Prozess kann für diejenigen, die bereits einen Nichtansässigkeitsstatus haben, recht schwierig werden.
Muss ich nach der Ausreise aus der Schweiz noch inländische Steuern zahlen?
Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind steuerpflichtig. Wie in diesem Artikel hervorgehoben wird, fliessen jedes Jahr über 7 Milliarden CHF aus diesen Steuern in die Rentenpläne zurück. Dies ist ein weiterer Grund, warum die Schweiz bei Menschen, die ihren Ruhestand planen, so beliebt geworden ist.
Bust Du aber verpflichtet, weiterhin Steuern zu zahlen, wenn Du in ein anderes Land auswandern willst? Aus rechtlicher Sicht gelten natürliche Personen nicht mehr als steuerlich ansässig, sobald das Abmeldeverfahren abgeschlossen ist. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Beobachtung, darunter:
- Diejenigen, die weiterhin ein Haus in der Schweiz besitzen
- Die Möglichkeit, Kapitalgewinnsteuer auf Schweizer Immobilien zu zahlen
- Personen, die noch von einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bezahlt werden
Wie Du siehst, gibt es mehrere Faktoren zu berücksichtigen, bevor Du die Schweiz verlässt. Es ist daher immer ratsam, mit einem Finanzexperten wie mir zu sprechen, wenn Du zusätzliche Fragen oder Bedenken klären möchtest.
Pensionskassen-Vermögen und Säule 3a
Sind die Vermögen in der Pensionskasse und die Guthaben der Säule 3a nach dem Verlassen der Schweiz betroffen? Auf diese Frage gibt es zwei Antworten. Es hängt davon ab, ob Du in ein anderes Land innerhalb der Europäischen Union oder in ein Land außerhalb der EU umziehen wirst. Lass uns beide Szenarien untersuchen.
Umsiedlung in ein EU/EFTA-Land
Der wichtigste Punkt, den Du dabei beachten solltest, ist folgender. Wenn Du Deinen Wohnsitz in einen EU-Mitgliedstaat verlegst, kannst Du Dein Pensionskassenguthaben ohne Einschränkungen beziehen, sofern, sofern Du das 60. Altersjahr erreicht hast. (59 für Frauen, Stand 5.2023)
Die obligatorischen Pensionskassenbeiträge (Beiträge der 2. Säule) müssen jedoch für die Freizügigkeitsleistung an eine amtlich anerkannte Stiftung überwiesen werden. Danach werden sie bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres treuhänderisch verwaltet. Es ist also möglich, auf diese Mittel zuzugreifen. Dies muss aus bestimmten Gründen geschehen, z. B. beim Erwerb von Immobilien in der Schweiz oder im Ausland.
Nicht-EU-Länder und Rentensparen
Etwas anders verhält es sich für diejenigen, die die Schweiz verlassen und in ein Nicht-EU-Land ziehen wollen. Die Ausscheidenden können (müssen aber nicht) ihre Freizügigkeitsleistung oder ihr Vorsorgekapital vor ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen beziehen. In diesem Fall unterliegen diese Gelder einer Quellensteuer. Der Steuersatz wird nicht am Wohnsitz der Person, sondern am Wohnsitz der Freizügigkeitsstiftung erhoben. Massive Steuereinsparungen von über 50 % sind möglich.
Falls das Zielland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz abgeschlossen hat, kann diese Rückzugssteuer zurückgefordert werden. Es ist lediglich der Nachweis eines neuen steuerlichen Wohnsitzes in dem Land zu erbringen. (Aber Sie könnten dort mit der Einkommenssteuer belastet werden, bis 60% in Dänemark…)
Krankenversicherung bei der Ausreise aus der Schweiz
Es ist möglich, die schweizerische Krankenversicherung beizubehalten, bis Sie sich in Ihrem neuen Wohnsitzland gut eingelebt haben. Für Länder innerhalb der Europäischen Union ist diese Frist im Allgemeinen auf 120 Tage begrenzt.
Beachten Sie jedoch, dass die schweizerische Pflichtversicherung nach dieser Zeitspanne erlischt. Die einzigen Ausnahmen betreffen Fälle, in denen eine Person von einem in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber ins Ausland entsandt wurde. In diesem Fall kann eine Versicherungspolice bis zu sechs Jahre lang aktiv bleiben.
Bitte beachten Sie, dass dies nur ein grundlegender Überblick über einige gängige Finanzfragen ist, die Sie vor Ihrer Abreise aus der Schweiz klären sollten.
Wenn Sie weitere Bedenken haben oder einfach nur ein wenig professionelle Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an Chevrolet Consulting. Wir bieten kostenlose Beratungsgespräche an, und eines unserer Teammitglieder steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Schließlich zahlt es sich aus, im Voraus zu planen.