Spezialisiert auf Repatriierung
Ich bin auf den Prozess der Rückkehr aus der Schweiz in Ihr Heimatland spezialisiert und verfüge über das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um Sie effektiv zu unterstützen.
Ich bin einer der führenden Experten in der Schweiz mit den Schwerpunkten berufliche Vorsorge und Auswanderung
Ich bin seit 2014 registrierter und staatlich bewilligter Vermögensverwalter FINMA. Aus meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, dass die Anlageberater der Banken nur an den Erträgen gemessen werden, die sie für die Bank erzielen.
Ich hingegen betreue eine überschaubare Anzahl von Kunden, so dass ich mich ganz auf sie konzentrieren kann.
Die meisten meiner Kunden kommen durch Empfehlungen von bestehenden, zufriedenen Kunden.
Die Kundengelder werden hauptsächlich in Aktien investiert, wobei der Schwerpunkt auf der Schweiz und stabilen Dividendenzahlungen liegt. Daraus ergibt sich eine jährliche Dividendenrendite von ca. 3,0% (ab 2023)
Ich investiere so viel wie möglich in Einzelaktien, das heißt:
Die Aktienmärkte schwanken! Wer in Aktien investiert, muss einen Anlagehorizont von mindestens 5, besser 10 Jahren haben. Kurzfristige Korrekturen, wie im Jahr 2022, sind jederzeit möglich und können ausgesessen werden.
Wer dies nicht akzeptieren will oder kann, sollte von dieser Strategie Abstand nehmen.
Die Kundengelder liegen bei der grössten und günstigsten Online-Bank der Schweiz. Im Vergleich zu den Grossbanken werden die Transaktions- und Depotgebühren um rund 70 – 80% reduziert!
Für die Verwaltung erhalte ich eine Verwaltungsgebühr von 1% p.a. plus einer Gewinnbeteiligung.
Auch hier gilt: Je niedriger die Kosten, desto besser das Ergebnis für Dich als Kunde.
Auswandern, aber richtig!
Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen und einer Pensionskasse angeschlossen waren oder sind, können Sie Ihr Pensionskassenguthaben beziehen.
Wenn Sie in ein Land außerhalb der EU ziehen: Keine Einschränkungen
Wenn Sie innerhalb der EU umziehen: Sie haben nur Zugang zum überobligatorischen Teil,
Es fallen Quellensteuern an. Diese richten sich nicht nach Ihrem privaten Wohnsitz, sondern nach dem Wohnsitz der Pensionskasse bzw. Freizügigkeitsstiftung.
Steuereinsparungen von über 50% sind möglich
Meine Kunden schätzen nicht nur die Steuerersparnis, sondern auch meinen umfassenden Service bei der Verwaltung und dem Papierkram.
Richtig kompliziert wird es, wenn Sie den obligatorischen Teil für den Kauf einer Wohnung abheben wollen.
Ich bin der Experte mit langjähriger Erfahrung, über 250 zufriedene Kunden bis jetzt.
Allerdings darf ich keine Steuerberatung für das Ausland durchführen.
Wenn Sie Ihre Rückkehr aus der Schweiz in Ihr Heimatland reibungslos und erfolgreich gestalten möchten, stehe ich Ihnen gerne mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung zur Seite. Setzen Sie sich noch heute mit mir in Verbindung, um mit der Planung Ihres Rückführungsprozesses zu beginnen.