Spezialisiert auf Repatriierung
Ich bin auf den Prozess der Rückkehr aus der Schweiz in Ihr Heimatland spezialisiert und verfüge über das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um Sie effektiv zu unterstützen.
Ich berate Dich gerne, kompetent und engagiert zu diesen Themen.
Auswandern, aber richtig!
Wenn Du die Schweiz endgültig verlässt und einer Pensionskasse angeschlossen warst oder bist, kannst Du Dein Pensionskassenguthaben beziehen.
Wenn Du in ein Land außerhalb der EU ziehst: Keine Einschränkungen
Wenn Du innerhalb der EU umziehst: Dann hast Du nur Zugang zum überobligatorischen Teil:
Beim Bezug fallen Quellensteuern an. Diese richten sich nicht nach Deinem Wohnsitz, sondern nach dem Domizil der Pensionskasse bzw. Freizügigkeitsstiftung.
Steuereinsparungen von über 50% sind möglich
Meine Kunden schätzen nicht nur die Steuerersparnis, sondern auch meinen umfassenden Service bei der Verwaltung und dem Papierkram. Ich führe Dich durch den „administrativen Dschungel“
Richtig kompliziert wird es, wenn Du den obligatorischen Teil für den Kauf einer Wohnung abheben willst, mit meiner Checklist wird’s aber ganz einfach…
Ich bin der Experte mit langjähriger Erfahrung, über 250 zufriedene Kunden bis jetzt.
Allerdings darf ich keine Steuerberatung für das Ausland durchführen, aber sehr wohl aufzeigen, wie Du im Ausland nicht besteuert wirst. Das kann im Falle von Dänemark 60% $Einkommenssteuer ausmachen! Die meinsten meiner Kunden bevorzugen die steuerfeie Lösung im Ausland
Wenn Du Deine Rückkehr aus der Schweiz in Dein Heimatland reibungslos und erfolgreich gestalten willst, stehe ich Dir gerne mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung zur Seite. Setz Dich sich noch heute mit mir in Verbindung, um mit der Planung Deines Rückführungsprozesses zu beginnen.