Ausreise aus der Schweiz Steuern: Bis wann bist Du steuerpflichtig?
Wenn Du erwägst, die Schweiz zu verlassen, fragst Du Dich wahrscheinlich, ob Du steuerliche Verpflichtungen hast. Unter bestimmten Umständen musst Du nachwievor Schweizer Steuern zahlen. Da die Steuergesetze in den einzelnen Kantonen und Gemeinden unterschiedlich sind, hängen Deine Verpflichtungen davon ab, wo sich Vermögenswerte wie Immobilien befinden.
Als Finanzexperte für die berufliche Vorsorge und Expatriates beantwortet die Chevrolet Consulting GmbH all Deine finanziellen Fragen. Lies weiter, um mehr über Deine steuerlichen Pflichten nach dem Verlassen der Schweiz zu erfahren.
Steuern nach Deiner Abreise
Natürliche Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz zahlen Bundessteuern. Diese Zahlung erfolgt zusammen mit den kantonalen und kommunalen Steuern auf Dein weltweites Einkommen, mit einigen Ausnahmen.
Du gilst nicht als Einwohner, wenn Du nicht beabsichtigst, dauerhaft in der Schweiz zu leben. Du gilst auch dann nicht als ein solcher, wenn Du innerhalb eines Kalenderjahres keinen Antrag stellst:
- Bleibst Du länger als 90 Tage, wenn Du nicht erwerbstätig bist.
- Bleibst Du länger als 30 Tage, wenn Du beschäftigt bist oder eine Erwerbstätigkeit ausübst.
Was sind Beispiele für relevante Abgaben in der Schweiz?
Du unterliegst nur solange der Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuer, bis Du Dich offiziell abgemeldet und das Land verlassen hast. Sobald Du die Schweiz verläst, können jedoch weiterhin Steuern anfallen. So fallen Quellensteuern an, z. B. bei Zahlungen aus Schweizer Pensionskassen und Guthaben aus der Säule 3a.
Steuern fallen auch auf vermögensbezogene Einkünfte an, darunter
- als Besitzer von Immobilien in der Schweiz.
- Zinsen aus einer durch eine Immobilie in der Schweiz gesicherten Hypothek.
- Handel und Vermittlung von Immobilien in der Schweiz.
Du kannst auch Steuern auf gewerbliche Einkünfte oder freiberufliche Dienstleistungen zahlen, z. B:
- Beteiligung an einer schweizerischen Einzelfirma oder Personengesellschaft.
- Handel und Gewerbe, die einer Betriebsstätte oder einem festen Geschäftssitz in der Schweiz zuzurechnen sind.
- Berufspraxis in der Schweiz.
- In der Schweiz erbrachte Dienstleistungen (mit Ausnahmen).
- Dienstleistungen als Direktor oder leitender Angestellter einer Schweizer Gesellschaft (mit Ausnahmen).
Im Allgemeinen unterliegt das Einkommen von Nichtansässigen einer Quellensteuer, es sei denn, Du beantragst eine Befreiung. Die Quellensteuer wird monatlich berechnet. Der tatsächliche Steuersatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Höhe des Einkommens, dem Kanton, dem Zivilstand und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen.
Steuerliche Verpflichtungen des Kantons
Ein Gebietsfremder mit Vermögen und Immobilien in der Schweiz unterliegt den kantonalen Steuern. Diese Personen müssen jedes Jahr eine individuelle Steuererklärung in dem Kanton einreichen, in dem sich das Vermögen oder die Immobilie befindet.
Jeder Kanton hat auch einen eigenen Quellensteuertarif für Einkommen von Nichtansässigen. Neben der Bundessteuer auf bestimmte Einkommensarten kann ein Kanton eine eigene Steuer für Nichtansässige erheben.
Wenn Du die Schweiz verlässt, denke daran, Dich bei den Behörden Deines Wohngemeinde abzumelden. Du wirst gebeten, die entsprechenden Formulare auszufüllen, um Deinen Status für steuerliche Zwecke zu ändern.
Renten und steuerliche Verpflichtungen
Normalerweise können die Rentenersparnisse nur in bestimmten Situationen vorzeitig bezogen werden. Wenn Du zum Beispiel endgültig ausreist, kannst Du Deine berufliche Vorsorge (2. Säule) aus dem schweizerischen Vorsorgesystem beziehen. Das Gleiche gilt für die private Altersvorsorge (Säule 3a).
Wenn Du ausserhalb der EU/EFTA umziehst, kannst Du Dir den Gesamtbetrag Deines Kapitals aus der Pensionkasse auszahlen lassen. Wenn Du innerhalb der EU/EFTA umziehst, wird der so genannte obligatorische Teil (oder BVG) des Kapitals auf ein Freizügigkeitskonto geführt, bis Du 60 (Frauen 59) Jahre alt wirst. Der überobligatorische Teil kann bezogen werden. Du kannst Dein Guthaben aus der Säule 3a auch bei der Ausreise aus der Schweiz beziehen, allerdings fallen dabei Quellensteuern an.
Die Höhe der Besteuerung von Vorsorgegeldern ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Außerdem musst Du einen Nachweis über einen neuen ständigen Wohnsitz im Ausland erbringen. Wenn Du verheiratet bist, benötigst Du die schriftliche Zustimmung Deines Ehepartners, bevor Du Dein Guthaben aus der Pensionkasse beziehen kannst, und diese Unterschrift muss notariell beglaubigt werden.
Doppelbesteuerungsabkommen
In vielen Ländern bist Du verpflichtet, weltweites Einkommen zu melden. Die Schweiz hat mit über 100 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen oder -verträge abgeschlossen. Diese Abkommen sollen eine Doppelbesteuerung verhindern. Sie erleichtern auch die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den Steuerbehörden in anderen Ländern.
Wenn Du in ein Land ziehst, das unter ein Doppelbesteuerungsabkommen fällt, bist Du möglicherweise von der Steuerpflicht befreit. Informationen über Doppelbesteuerungsabkommen erhälst Du beim Staatssekretariat für internationale Finanzen. , oder kontaktier mich direkt.
Wie kann ich bei der Ausreise aus der Schweiz Steuern sparen?
Bei der Ausreise aus der Schweiz können Steuern und Verpflichtungen verwirrend sein, vor allem wegen der unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Kantonen und Gemeinden. Bei der Chevrolet Consulting GmbH erhälst Du kompetente Beratung. Ich biete vorallem die Dienstleistung zur Steueroptimierung an, darunter ein Freizügigkeitskonto. Die Freizügigkeitsleistung wird am Wohnsitz der Pensionskasse zu einem besonderen Satz besteuert. Je nachdem, wo Deine Pensionskasse in der Schweiz domiziliert ist, kannst Du 50% oder mehr sparen.
Steuererklärungen
Ich unterstütze Dich bei der Strukturierung der Steueroptimierung, das Ausfüller von Steuererklärungen gehören aber nicht zu meinen Dienstleistungen. Ich arbeite mit mehreren Steuerberatern in der ganzen Schweiz zusammen und kann Dir gerne kompetente Kollegen empfehlen.
Kontaktiere mich noch heute für eine kostenlose Erstberatung!