Chevrolet
Consulting
GmbH
Auswandern – Verlassen der Schweiz
Auswandern, aber richtig!
Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen und bei einer Pensionskasse angeschlossen sind/waren, können Sie Ihr Pensionskasse-Vermögen beziehen. Dabei gilt:
Bei Wohnort ausserhalb der EU: Keine Einschränkungen
Bei Wohnort innerhalb der EU:
Frei verfügbar ist das BVG-Überobligatorium, das BVG-Obligatorium kann nur bezogen werden bei:
a) Erreichen des 60. Altersjahres
b) Für Wohneigentumsförderung
Beim Bezug fallen Quellensteuern an. Diese richten sich nicht nach Ihrem Wohndomizil, sondern nach dem Domizil der Pensionskasse, resp. Freizügigkeitsstiftung.
Ich kooperiere mit Stiftungen mit Domizil im Kanton mit den tiefsten Quellensteuern der Schweiz.
Dabei sind Steuereinsparungen von über 50% möglich.
Meine Kunden schätzen nicht nur die Steuerersparnisse, sondern auch meine Begleitung durch den administrativen Dschungel.
Besonders komplex wird’s, wenn man das BVG-Obligatorium für Wohneigentum beziehen will. Hier bin ich der Experte.
Ich kann/darf keine Beratung über die steuerliche Situation im Land des neuen Domizils anbieten.
Profitiere noch heute!
Dear Marcel, All going well here. I am very happy to recommend you as you do a very professional and efficient job. Hope you are keeping well.
Sean, Ireland
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Chevrolet Consulting GmbH
Finanzexperte für Vorsorge und beim Verlassen der Schweiz
Marcel Chevrolet
Albisstrasse 118a
8038 Zürich
chevrolet@chevroletconsulting.ch